Die Nutzung unserer Alltagsbegleitungsdienste kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden, was den administrativen Aufwand für Sie erheblich reduziert. Dies ist möglich, weil unsere Dienste den Anforderungen der Pflegeversicherung entsprechen und als anerkannte Leistung gelten.
Für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad besitzen, können die Kosten unserer Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dieser Betrag ist speziell dafür vorgesehen, pflegende Angehörige zu entlasten und kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.
Die Abrechnung erfolgt einfach und unkompliziert: Nach Inanspruchnahme unserer Dienste reichen wir die entsprechenden Nachweise direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne ausführlich zu den Details der Abrechnung und unterstützen Sie bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen.
Wir bei Alltagsglück sind stets bestrebt, Ihnen nicht nur praktische Hilfe zu bieten, sondern auch bei der Abwicklung der Formalitäten zu assistieren, um Ihnen ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen.
Dieses Geld ist dafür gedacht, dass Sie sich selbst Pflegehilfen organisieren können, z.B. Familienangehörige, die Sie bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.
Das Pflegegeld wird in Abhängigkeit vom Pflegegrad ausgezahlt:
Wenn Sie professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen möchten, können Sie anstelle von Pflegegeld Pflegesachleistungen erhalten. Diese Leistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Je nach Pflegegrad können pflegebedürftige Sachleistungen der Pflegekasse durch anerkannte Anbieter in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad liegt die Pflegesachleistung monatlich bei
Sie können auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Die Höhe der Leistungen richtet sich dann danach, in welchem Umfang Sie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
* Falls Ihre Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Jahr bis zu einem Betrag von 1.685 Euro.
Zusätzlich steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten.
Sie können auch Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, bis zu einem Wert von 42 Euro monatlich beantragen. Zudem gibt es Zuschüsse für technische Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Mobilität verbessern.
Sie haben Anspruch auf regelmäßige Beratung durch einen Pflegeberater, der Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert und Sie bei der Organisation der Pflege unterstützt.