Alltagsbegleitung in Kleve, Kalkar, Goch und am Niederrhein – Ihr umfassender Ratgeber 2026

Alltagsbegleitung in Kleve, Kalkar, Goch und am Niederrhein – Ihr umfassender Ratgeber 2026

Lokaler Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige im Kreis Kleve und am Niederrhein | Stand: Februar 2026

1. Alltagsbegleitung am Niederrhein: Überblick und Bedeutung

Die Region Niederrhein mit den Städten Kleve, Kalkar, Goch, Emmerich, Rees und Geldern steht vor den gleichen demografischen Herausforderungen wie ganz Deutschland: Eine zunehmend ältere Bevölkerung benötigt Unterstützung im Alltag, während gleichzeitig Angehörige oft beruflich und räumlich weit entfernt sind. Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI bietet hier eine professionelle und gleichzeitig niedrigschwellige Lösung.

1.1 Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung umfasst nicht-pflegerische Unterstützungsleistungen für Menschen mit Pflegebedarf. Im Gegensatz zur medizinischen Pflege oder Grundpflege (Waschen, Anziehen) konzentriert sich Alltagsbegleitung auf:

  • Betreuung und soziale Aktivierung: Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Hobbys, Gedächtnistraining
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Putzen, Wäsche, Kochen
  • Mobilitätshilfen: Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friedhof, kulturellen Veranstaltungen
  • Organisatorische Unterstützung: Terminkoordination, Schriftverkehr, Verwaltung
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Zeitweise Übernahme der Betreuung

1.2 Rechtliche Grundlagen in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist die Alltagsbegleitung geregelt durch:

  • Bundesrecht: §§ 45a, 45b SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
  • Landesrecht: Angebote zur Unterstützung im Alltag – Anerkennungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) vom 28.11.2016
  • Zuständigkeit: Örtliche Ordnungsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte)

Für den Kreis Kleve bedeutet dies:

  • Anerkennungsbehörde: Kreis Kleve, Ordnungsamt
  • Kontakt: Kreishaus Kleve, Nassauerstraße 10-16, 47533 Kleve
  • Pflegestützpunkt: Beratung zu Pflegeleistungen und Anbietern

2. Anbieter für Alltagsbegleitung am Niederrhein

2.1 Alltagsglück GmbH – Ihr Partner in Kleve

Standort: Boschstraße 16, 47533 Kleve

Leistungsspektrum:

  • Alltagsbegleitung für Jung und Alt
  • Stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Begleitdienste (Arzt, Einkauf, soziale Aktivitäten)
  • Entlastung für pflegende Angehörige

Besonderheiten:

  • Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
  • Direktabrechnung mit Pflegekassen möglich (Abtretungsverfahren)
  • Qualifizierte Alltagsbegleiter mit regelmäßigen Schulungen
  • Individuelle Bedarfsermittlung und flexible Einsatzplanung
  • Kostenfreies Erstgespräch

Finanzierung:

  • Entlastungsbetrag § 45b SGB XI: 131 € monatlich (ab 2025)
  • Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 SGB XI: bis zu 40% der Pflegesachleistung
  • Direktabrechnung mit allen Pflegekassen

2.2 Weitere Anbieter am Niederrhein

Wichtig: Achten Sie bei der Auswahl eines Anbieters stets auf die Anerkennung nach § 45a SGB XI durch den Kreis Kleve. Nur anerkannte Anbieter können über den Entlastungsbetrag oder Umwandlungsanspruch abgerechnet werden.

Überprüfung der Anerkennung:

  • Anerkennungsbescheid vom Anbieter vorlegen lassen
  • Anfrage beim Kreis Kleve, Ordnungsamt
  • Nachfrage beim Pflegestützpunkt Kreis Kleve

3. Finanzierung der Alltagsbegleitung

3.1 Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Höhe (ab 2025): 131 € monatlich

Anspruchsberechtigung:

  • Alle Pflegegrade (1-5)
  • Häusliche Pflege (eigene Wohnung, Wohnung von Angehörigen, betreutes Wohnen)
  • Keine weitere Antragstellung erforderlich – Anspruch entsteht automatisch

Verwendung:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie Alltagsglück GmbH)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste (mit Einschränkungen bei Pflegegrad 2-5)

Ansparung: Nicht verbrauchte Beträge können unbegrenzt angespart werden (seit 2024)

3.2 Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40% ihrer ungenutzten Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.

Beträge für den Kreis Kleve (2026):

Pflegegrad Sachleistung 40% umwandelbar + Entlastungsbetrag Gesamtbudget monatlich
PG 1 332 € 133 € 131 € 264 €
PG 2 761 € 304 € 131 € 435 €
PG 3 1.432 € 573 € 131 € 704 €
PG 4 1.775 € 710 € 131 € 841 €
PG 5 2.095 € 838 € 131 € 969 €

Wichtig: Das Pflegegeld bleibt bei Nutzung des Umwandlungsanspruchs anteilig erhalten!

3.3 Praxisbeispiel: Familie Jansen aus Kalkar

Ausgangssituation:

  • Frau Jansen, 79 Jahre, Pflegegrad 3, lebt allein in Kalkar
  • Sohn wohnt in Kleve, arbeitet Vollzeit
  • Tochter wohnt in Emmerich, ebenfalls berufstätig
  • Bedarf: 3× wöchentlich Alltagsbegleitung, 2× wöchentlich Haushaltshilfe

Bisherige Situation:

  • Bezieht Pflegegeld: 572 € monatlich
  • Kinder übernehmen abends und am Wochenende Pflege
  • Tagsüber oft allein, kaum soziale Kontakte

Lösung mit Alltagsglück GmbH:

  • Alltagsbegleitung: 3× wöchentlich 2 Std. à 22 €/h = 264 € monatlich
  • Haushaltshilfe: 2× wöchentlich 3 Std. à 20 €/h = 240 € monatlich
  • Gesamtkosten: 504 € monatlich

Finanzierung:

  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Umwandlungsanspruch: 373 € (von max. 573 € verfügbar)
  • Vollständige Finanzierung durch Pflegekasse: 504 €
  • Pflegegeld bleibt in voller Höhe: 572 €

Ergebnis:

  • Frau Jansen erhält professionelle Alltagsbegleitung ohne finanzielle Eigenbelastung
  • Kinder werden entlastet und können ihre Besuche qualitativer gestalten
  • Pflegegeld steht weiterhin vollständig zur Verfügung
  • Lebensqualität steigt erheblich durch soziale Kontakte und Aktivitäten

4. Pflegestützpunkt Kreis Kleve

4.1 Aufgaben und Leistungen

Der Pflegestützpunkt Kreis Kleve bietet kostenfreie und unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Pflege und Unterstützung im Alltag:

  • Pflegeberatung: Individuelle Bedarfsermittlung
  • Leistungsübersicht: Welche Ansprüche bestehen?
  • Anbieterverzeichnis: Anerkannte Angebote am Niederrhein
  • Antragshilfe: Unterstützung bei Anträgen an Pflegekasse
  • Vernetzung: Vermittlung weiterer Hilfsangebote

4.2 Kontaktdaten Pflegestützpunkt Kreis Kleve

Standort Kleve:
Nassauerstraße 10-16
47533 Kleve
Telefon: 02821 / 594-807
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr: 8:30-12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

Außenstellen:

  • Geldern
  • Goch
  • Emmerich

(Kontaktdaten der Außenstellen erfragen Sie bitte telefonisch)

5. Besonderheiten am Niederrhein

5.1 Ländliche Struktur und Mobilität

Die Region Kreis Kleve ist ländlich geprägt. Viele Pflegebedürftige leben in kleineren Ortschaften ohne direkten Zugang zu öffentlichem Nahverkehr. Alltagsbegleitung muss daher häufig auch Mobilitätshilfen einschließen:

  • Fahrdienste zu Ärzten in Kleve, Kalkar oder Goch
  • Begleitung zu Fachärzten in größeren Städten (Krefeld, Duisburg)
  • Einkaufsfahrten

Alltagsglück GmbH berücksichtigt diese regionalen Besonderheiten und bietet flexible Mobilitätslösungen.

5.2 Grenznahe Lage zu den Niederlanden

Der Kreis Kleve grenzt direkt an die Niederlande (Nijmegen, Arnhem). Einige Besonderheiten:

  • Grenzüberschreitende Einkäufe: Begleitung zu niederländischen Supermärkten und Wochenmärkten
  • Ärzte in den Niederlanden: Teilweise werden Fachärzte auf niederländischer Seite aufgesucht
  • Soziale Kontakte: Viele ältere Menschen am Niederrhein haben familiäre Verbindungen in die Niederlande

Wichtig: Alltagsbegleitung kann auch grenzüberschreitend erfolgen. Die Abrechnung über deutsche Pflegekassen bleibt davon unberührt.

5.3 Kulturelle Angebote und Freizeitgestaltung

Der Niederrhein bietet vielfältige Möglichkeiten für sinnvolle Freizeitgestaltung mit Alltagsbegleitern:

  • Museum Kurhaus Kleve: Barrierefreier Zugang, regelmäßige Führungen
  • Tiergarten Kleve: Entspannte Spaziergänge in Parkanlagen
  • Schloss Moyland (Bedburg-Hau): Kultur und Kunst
  • Rheinpromenade Emmerich: Schöne Spazierwege
  • Historische Stadtkerne: Kalkar, Goch, Rees – gemütliche Innenstädte
  • Niederrheinische Landschaft: Radtouren (auch mit E-Bikes/Dreirädern), Wanderungen

6. Qualität und Qualifikation der Alltagsbegleiter in NRW

6.1 Schulungsanforderungen nach AnFöVO NRW

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag – Anerkennungsverordnung NRW schreibt vor:

Für Betreuungsangebote:

  • Mindestens 40 Unterrichtsstunden (à 45 Min.) Grundschulung
  • Inhalte: Kommunikation, Umgang mit Demenz, Aktivierung, Notfallmanagement
  • Jährliche Fortbildung: Mind. 8 Unterrichtsstunden

Für Angebote zur Entlastung im Alltag:

  • Mindestens 20 Unterrichtsstunden Grundschulung
  • Inhalte: Haushaltsführung, Hygiene, Kommunikation, Notfälle
  • Jährliche Fortbildung: Mind. 8 Unterrichtsstunden

Alltagsglück GmbH übertrifft diese Mindestanforderungen durch:

  • Umfassende interne Schulungen (über Mindeststandard hinaus)
  • Regelmäßige Supervision und Fallbesprechungen
  • Fortlaufende Weiterbildung zu aktuellen Themen (z.B. Demenz, Sturzprävention)
  • Fachliche Anleitung durch erfahrene Koordinationskraft

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage 1: Ist Alltagsbegleitung auch bei Pflegegrad 1 möglich?

Ja! Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Umwandlung von Sachleistungen.

Frage 2: Kann ich mir meinen Alltagsbegleiter selbst aussuchen?

Ja! Bei Alltagsglück GmbH findet vor Beginn ein Kennenlerngespräch statt. Wir achten darauf, dass die "Chemie stimmt". Bei Unzufriedenheit kann gewechselt werden.

Frage 3: Muss ich die Leistungen vorfinanzieren?

Nein! Alltagsglück GmbH bietet Direktabrechnung mit der Pflegekasse an (Abtretungsverfahren). Sie zahlen nur eine eventuelle Differenz, falls die Kosten das verfügbare Budget übersteigen.

Frage 4: Was ist, wenn mein Budget nicht ausreicht?

In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen:

  • Optimierung durch Kombination von Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
  • Ansparung über mehrere Monate für intensivere Betreuungsphasen
  • Anpassung des Leistungsumfangs
  • Eigenleistung für zusätzliche Stunden (falls gewünscht)

Frage 5: Gibt es Wartezeiten?

Aktuell (Februar 2026) können wir in der Regel innerhalb von 2 Wochen mit der Alltagsbegleitung beginnen. In Ausnahmefällen auch kurzfristiger. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!

8. Kontakt und nächste Schritte

Alltagsglück GmbH – Ihr Partner am Niederrhein

Adresse:
Boschstraße 16
47533 Kleve

Kontakt:
Telefon: 02824 / 1339720
E-Mail: info@alltagsglueck.eu
Web: www.alltagsglueck.eu

Einzugsgebiet:

  • Kleve und alle Stadtteile
  • Kalkar
  • Goch
  • Emmerich am Rhein
  • Rees
  • Bedburg-Hau
  • Kranenburg
  • Uedem
  • Weitere Orte im Kreis Kleve auf Anfrage

So geht's weiter:

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail
  2. Kostenfreies Erstgespräch: Wir besprechen Ihren Bedarf (telefonisch oder vor Ort)
  3. Bedarfsermittlung: Welche Unterstützung benötigen Sie konkret?
  4. Finanzierungsplanung: Wir prüfen gemeinsam Ihre Ansprüche und erstellen einen Kostenplan
  5. Kennenlernen: Sie lernen Ihren Alltagsbegleiter kennen
  6. Start: Die Alltagsbegleitung beginnt – flexibel nach Ihren Wünschen

Keine versteckten Kosten, keine Vertragsbindung – wir beraten transparent und individuell!


Stand: Februar 2026 | Alltagsglück GmbH, Kleve | Alle Angaben ohne Gewähr