Alltagsbegleitung Abrechnung mit der Pflegekasse

Diese Leistungen können Sie für Alltagsbegleitung nutzen:

  1. Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (1.572 Euro jährlich) – ab Pflegegrad 1
  2. Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ab Pflegegrad 2
  3. Umwidmung Pflegesachleistungen: Bis zu 40% des ungenutzten Budgets – ab Pflegegrad 2

 

Wichtig: Alltagsglück ist landesrechtlich anerkannt nach §45a SGB XI.

Das bedeutet: Wir können direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Papierkram.

 

Nächster Schritt

Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch: 02824 1339720

Oder schreiben Sie uns: info@alltagsglueck.eu

Wir freuen uns auf Sie!