Der gemeinsame Jahresbetrag 2026: 3.539 Euro flexibel nutzen
Der gemeinsame Jahresbetrag ist eine wichtige Neuerung seit 2024. Früher gab es getrennte Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Jetzt sind beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Nutzung.
Im Kreis Kleve können Sie den gemeinsamen Jahresbetrag für Alltagsbegleitung durch Alltagsglück nutzen. Wir übernehmen die Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige Termine haben oder eine Auszeit brauchen.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Der gemeinsame Jahresbetrag ersetzt seit 2024 die bisherigen getrennten Budgets:
Früher (bis 2023):
Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich
Komplizierte Umwidmungsregeln zwischen beiden Töpfen
Jetzt (ab 2024):
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro
Flexibel für Verhinderungspflege ODER Kurzzeitpflege nutzbar
Keine komplizierten Umwidmungen mehr nötig
Wer hat Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag?
Den gemeinsamen Jahresbetrag erhalten alle Menschen ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch – hier steht aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung. [→ Mehr zum Entlastungsbetrag]
Wichtig: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Der gemeinsame Jahresbetrag ist eine zusätzliche Leistung.
Wofür kann der gemeinsame Jahresbetrag verwendet werden?
Verhinderungspflege (stundenweise oder tageweise)
Die häufigste Nutzung: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind – wegen Arzttermin, Einkauf, Urlaub oder Krankheit – kann der gemeinsame Jahresbetrag für eine Ersatzpflege verwendet werden. Alltagsglück übernimmt dann die Betreuung zu Hause.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Das macht die stundenweise Nutzung besonders attraktiv.
Kurzzeitpflege (vollstationär)
Wenn eine vorübergehende vollstationäre Pflege nötig ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation – kann der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeitpflege in einer Einrichtung verwendet werden.
Flexible Kombinationen
Das Besondere am gemeinsamen Jahresbetrag: Sie können selbst entscheiden, wie Sie ihn aufteilen. Zum Beispiel: 2.500 Euro für regelmäßige Verhinderungspflege zu Hause und 1.039 Euro als Reserve für Kurzzeitpflege. Oder umgekehrt – ganz nach Ihrem Bedarf.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Alltagsbegleitung nutzen
Alltagsglück kann als anerkannter Anbieter Verhinderungspflege übernehmen. Das bedeutet: Sie können den gemeinsamen Jahresbetrag für unsere Alltagsbegleitung nutzen.
Ein Rechenbeispiel: 3.539 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt etwa 295 Euro pro Monat. Bei einem Stundensatz von 38 Euro sind das fast 8 Stunden Alltagsbegleitung monatlich – zusätzlich zum Entlastungsbetrag!
Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) stehen Ihnen über 400 Euro monatlich für Alltagsbegleitung zur Verfügung.
Gemeinsamer Jahresbetrag im Kreis Kleve
Alltagsglück berät Sie, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag optimal nutzen. Wir sind in Kleve, Goch, Emmerich, Rees, Kalkar, Bedburg-Hau, Uedem, Weeze und Kevelaer für Sie da.
Kontakt: 02824 1339720 | info@alltagsglueck.eu


