Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — monatlich 131 Euro, also 1.572 Euro pro Jahr. Doch erstaunlich viele Familien im Kreis Kleve nutzen diesen Betrag nicht oder nicht vollständig. Dabei gibt es mehrere Strategien, um das verfügbare Budget optimal einzusetzen.
Grundregel: Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden
Viele Angehörige glauben, sie müssten einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten. Das stimmt nicht. Der Anspruch besteht automatisch ab dem Monat, in dem der Pflegegrad anerkannt wird. Sie müssen lediglich einen nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter beauftragen — wie Alltagsglück. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Strategie 1: Ansparen und gezielt einsetzen
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende. Er sammelt sich über das Kalenderjahr an. Darüber hinaus können angesparte Beträge aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
Das eröffnet strategische Möglichkeiten: Wenn Sie den Betrag mehrere Monate nicht nutzen, können Sie die angesparten Mittel für eine intensive Betreuungsphase einsetzen — beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen oder in einer Phase erhöhten Betreuungsbedarfs.
Ein Rechenbeispiel: Wer von Januar bis August keinen Entlastungsbetrag nutzt, hat im September 1.179 Euro (9 × 131 Euro) zur Verfügung. Damit lässt sich eine tägliche Betreuung über mehrere Wochen finanzieren.
Strategie 2: Mit weiteren Leistungen kombinieren
Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzliche Töpfe bereit, die mit dem Entlastungsbetrag kombiniert werden können. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 Euro. Außerdem können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Budgets für ambulante Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewidmet werden.
Die Kombination dieser drei Quellen kann je nach Pflegegrad ein monatliches Budget von mehreren hundert Euro ergeben — deutlich mehr als die 131 Euro des Entlastungsbetrags allein.
Strategie 3: Regelmäßig nutzen statt verfallen lassen
Die häufigste Verschwendung sehen wir bei Familien, die den Entlastungsbetrag über Jahre hinweg ungenutzt lassen und erst dann darauf aufmerksam werden, wenn der Bedarf akut wird. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits tausende Euro verfallen.
Unsere Empfehlung: Beginnen Sie früh mit regelmäßiger Alltagsbegleitung — auch wenn der Bedarf zunächst gering erscheint. Schon ein wöchentlicher Besuch von zwei Stunden schafft eine vertraute Beziehung zwischen Alltagsbegleiter und Klient, entlastet die Angehörigen und nutzt den Entlastungsbetrag sinnvoll.
So starten Sie im Kreis Kleve
Rufen Sie uns an unter 02824 1339720 oder schreiben Sie an info@alltagsglueck.eu. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Beträge bei Ihrer Pflegekasse aktuell verfügbar sind — inklusive eventuell angesparter Beträge aus dem Vorjahr. Alltagsglück ist im gesamten Kreis Kleve für Sie im Einsatz.