Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen | Alltagsglück

Der Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro monatlich für Alltagsbegleitung

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung der Pflegekasse, die vielen Betroffenen nicht bekannt ist. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131 Euro monatlich – das sind 1.572 Euro im Jahr. Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie sie Alltagsglück anbietet.

Im Kreis Kleve können Sie den Entlastungsbetrag für professionelle Alltagsbegleitung nutzen. Alltagsglück ist landesrechtlich anerkannt nach §45a SGB XI und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag erhalten alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Das bedeutet:

Ab Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich

Bereits der niedrigste Pflegegrad berechtigt zum vollen Entlastungsbetrag. Da es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gibt, ist der Entlastungsbetrag hier besonders wichtig.

Pflegegrad 2, 3, 4 und 5: Ebenfalls 131 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch. Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und anderen Leistungen hinzu.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann für folgende Leistungen verwendet werden:

Erstens: Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Das sind landesrechtlich anerkannte Dienste wie Alltagsglück. Wir bieten Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen, Einkaufshilfe, Gesellschaft und Demenzbetreuung.

Zweitens: Tagespflege und Nachtpflege. Der Eigenanteil kann mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Drittens: Kurzzeitpflege. Bei vorübergehender vollstationärer Pflege hilft der Entlastungsbetrag bei den Kosten.

Viertens: Ambulante Pflegedienste. Allerdings nur für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist übertragbar

Viele Menschen wissen nicht: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abgerufen werden.

Ein Beispiel: Sie haben 2025 den Entlastungsbetrag nicht genutzt. Dann stehen Ihnen Anfang 2026 bis zu 1.500 Euro aus dem Vorjahr plus die neuen Monatsbeträge zur Verfügung. Bis zum 30. Juni 2026 können Sie das gesamte Guthaben einsetzen.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag regelmäßig. Regelmäßige Alltagsbegleitung hilft mehr als einmalige große Aktionen. [→ Mehr zu unseren Leistungen]

Entlastungsbetrag Pflege

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Er steht automatisch zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.

Die Abrechnung funktioniert so: Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter wie Alltagsglück. Wir erbringen die Leistung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung für Ihre Unterlagen.

Wichtig: Nur landesrechtlich anerkannte Anbieter können über den Entlastungsbetrag abrechnen. Alltagsglück ist anerkannt nach §45a SGB XI in Nordrhein-Westfalen. [→ Mehr zu §45b SGB XI]

Entlastungsbetrag kombinieren mit anderen Leistungen

Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung:

Pflegegeld: Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Sie erhalten beides.

Verhinderungspflege: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro kommt zum Entlastungsbetrag hinzu. [→ Mehr zum gemeinsamen Jahresbetrag]

Pflegesachleistungen: Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können bis zu 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen umgewidmet werden. [→ Mehr zur Umwidmung]

Entlastungsbetrag nutzen im Kreis Kleve

Alltagsglück hilft Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen. Wir beraten Sie kostenlos, welche Leistungen für Ihre Situation passend sind. Unser Einzugsgebiet umfasst Kleve, Goch, Emmerich, Rees, Kalkar, Bedburg-Hau, Uedem, Weeze und Kevelaer.

Kontakt: 02824 1339720 | info@alltagsglueck.eu

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