Abrechnung & Kosten

Transparente Preise und einfache Abrechnung – wir unterstützen Sie bei der Finanzierung

Zahlungsmöglichkeiten

Wählen Sie die für Sie passende Abrechnungsart

Pflegekasse

Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Privatzahlung

Flexible Bezahlung für individuelle Leistungen

Pflegegrade & Ansprüche

Übersicht über die verschiedenen Pflegegrade und Ihre Ansprüche

1

Pflegegrad 1

Eingeschränkte Alltagskompetenz

2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen

3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen

4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen

Wichtige Information

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie unsere Alltagsbegleitung verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonaten angespart werden.

So funktioniert die Abrechnung

Einfach und unkompliziert – wir kümmern uns um alles

1

Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.

2

Pflegegrad prüfen

Wir prüfen gemeinsam Ihren Anspruch auf Pflegekassenleistungen.

3

Erstgespräch vereinbaren

Nach Klärung der Finanzierung beginnen wir mit der Betreuung.

4

Direkte Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Aufwand für Sie.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu den nötigen Schritten.

Kann ich die Leistungen auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen?

Ja, selbstverständlich! Sie können unsere Dienstleistungen auch als Privatzahler in Anspruch nehmen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht?

Sollte der Entlastungsbetrag nicht ausreichen, können Sie zusätzliche Stunden privat bezahlen. Wir besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten der Finanzierung.

Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen oder in Vorleistung gehen. Alles wird unkompliziert von uns erledigt.