Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen für pflegende Angehörige — und gleichzeitig eine der am häufigsten ungenutzten. Im Kreis Kleve schätzen wir, dass viele Familien den ihnen zustehenden Betrag gar nicht oder nicht vollständig abrufen. Das liegt oft an Unkenntnis oder an der Sorge, etwas falsch zu machen.
Dieser Artikel erklärt die aktuelle Regelung und zeigt, wie Sie die Verhinderungspflege optimal nutzen können.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege greift, wenn die Person, die normalerweise die Pflege übernimmt, vorübergehend nicht verfügbar ist — wegen Urlaub, Krankheit, eines Arzttermins oder einfach weil sie eine Auszeit braucht. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung, und die Pflegekasse zahlt dafür.
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Der gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 Euro
Die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann flexibel aufgeteilt werden — vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder in beliebiger Kombination.
Das gibt Familien deutlich mehr Spielraum als die frühere Regelung mit getrennten Budgets. Wer keine stationäre Kurzzeitpflege braucht, kann das gesamte Budget für die Betreuung zu Hause einsetzen.
Wie Alltagsglück Verhinderungspflege abdeckt
Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI kann Alltagsglück Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld erbringen. Das bedeutet: Wenn Sie als pflegender Angehöriger im Kreis Kleve eine Auszeit brauchen — ob eine Woche Urlaub, ein Wochenende oder nur einen einzelnen Tag —, übernehmen unsere Alltagsbegleiter die Betreuung Ihres Angehörigen.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Stundenweise Verhinderungspflege — die flexible Alternative
Viele Angehörige denken bei Verhinderungspflege nur an längere Abwesenheiten. Aber auch stundenweise Einsätze sind möglich und werden aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Das ist ideal für regelmäßige Entlastung: einmal pro Woche drei Stunden, in denen unsere Alltagsbegleiterin kommt und Sie Ihre eigenen Termine wahrnehmen können.
Der Vorteil gegenüber tageweiser Verhinderungspflege: Bei stundenweiser Inanspruchnahme (unter acht Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
So nutzen Sie Verhinderungspflege im Kreis Kleve
Rufen Sie uns an unter 02824 1339720. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Betrag bei Ihrer Pflegekasse noch zur Verfügung steht, und planen die Einsätze so, dass Sie das Budget optimal nutzen. Ob regelmäßige stundenweise Entlastung oder eine zusammenhängende Vertretungsphase — wir finden die richtige Lösung.